(Abk. GTV 1883)
§1 Name und Mitgliedschaft
Die Turnerjugend im GTV 1883 ist die Gemeinschaft aller Jugendlichen und aller im Jugendbereich gewählten und berufenen Mitglieder und Mitarbeiter des Vereins. Als Jugendlicher im Sinne dieser Jugendordnung gilt, wer mindestens 12 Jahre alt ist und das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Turnerjugend gibt sich durch den Vereinsjugendtag eine Ordnung im Rahmen der Satzung des GTV 1883.
§2 Aufgaben
Unter Beachtung der Grundsätze unseres freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaates stellt sich die Turnerjugend des GTV 1883
folgende Aufgaben:
§3 Führung und Verwaltung
Die Turnerjugend führt und verwaltet sich selbst im Rahmen der Satzung des GTV 1883 und entscheidet über die Verwendung der
ihr zur Verfügung stehenden Mittel.
§4 Organe
Organe der Turnerjugend des GTV 1883 sind:
§5 Der Vereinsjugendtag
Die Versammlung der Mitglieder der Turnerjugend im GTV 1883 ist das oberste Organ der Vereinsjugend. Sie tritt jeweils vor der Mitgliederversammlung des Vereins zusammen und entscheidet durch einfache Mehrheit. Der Vereinsjugendtag ist ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlußfähig.
Aufgaben des Vereinsjugendtages sind:
§6 Der Vereinsjugendausschuß
Der Vereinsjugendausschuß wird vom Vereinsjugendtag gewählt, nach dessen Richtlinien er alle Aufgaben wahrnimmt, die Jugendangelegenheiten des GTV 1883 betreffen.
Den Vereinsjugendausschuß bilden:
Die Ausschußmitglieder zu 1 werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt, während die Mitglieder zu 2 und 3 jährlich gewählt werden. Die Zusammenkünfte des Vereinsjugendausschusses finden nach Bedarf statt. Sie können auf Antrag der Hälfte der im Ausschuß vertretenen Mitglieder einberufen werden. Die Beschlüsse des Jugendausschusses sind mit einfacher Mehrheit zu fassen.
Der Vereinsjugendausschuß erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung und ist für seine Beschlüsse dem GTV 1883 gegenüber verantwortlich.